Die achtzehnten Schweizerischen Migrationsrechtstage fanden statt vom Donnerstag, 31. August, ab 14.15 Uhr bis Freitag, 1. September, 16.20 Uhr.
Sie widmeten sich unter dem Titel «Das Kind im Migrationsrecht» schwergewichtig dem Umgang von Ausländer-, Asyl- und Bürgerrecht mit Minderjährigen, insbesondere auch der zunehmenden Hinwendung von Lehre und Praxis der Bedeutung des «Kindesinteresses» bzw. «Kindeswohls». Kinder werden vermehrt nicht als Anhängsel ihrer Eltern, sondern als eigenständige Rechtssubjekte mit eigenen Ansprüchen gesehen. Davon zeugen etwa Diskussionen um die Unterbringung von minderjährigen Asylsuchenden, Anhörungsrechte von Kindern in Verfahren oder Ansprüche auf «umgekehrten Familiennachzug».